Über die Regeln unseres Grunderwerbvereins gibt es in Meldorf so allerlei Gerüchte. Deshalb haben wir einmal zusammen gefasst, was wirklich hinter unserer Satzung und unseren Gepflogenheiten steckt.
Wer ein Grundstück nutzt wird Mitglied im Grunderwerbverein. (§12 der Satzung) Der Preis für den Erwerb der Nutzungsrechte beträgt derzeit 0,36 Cent pro Quadratmeter. Will das Mitglied sein Grundstück an den Verein zurück geben, werden 0,27 Cent erstattet. Ein Schlag (500 qm) kostet einmalig 180 Euro, bei Rückgabe werden 120 Euro erstattet. Spekulation ist ausgeschlossen, denn der Preis wird von der Mitgliederversammlung des Vereins festgelegt.
Die Umlage
Für die gemeinschaftlichen Kosten wird eine Umlage erhoben. Darüber entscheidet ebenfalls die Mitgliederversammlung des Vereins. (§9 der Satzung) In der Umlage sind Steuern, Landschaftsschutz, Landwirtschaftskammer ebenso enthalten wie die Kosten unserer Wasserversorgung. Über Vergabe, Tausch und Rücknahme von Grundstücken entscheidet der Vorstand (§§9-12 der Satzung). Die Eigentümer müssen auch Wege an ihren Grundstücksrändern pflegen (§ 15 der Satzung) .
Manche Leute denken nun, ein Garten wächst ja von allein, wie das in der Natur so üblich ist. Aber: ohne menschlichen Eingriff geht das schief. So bedeutet denn auch das lateinische Wort ‚cultura‘ soviel wie Landwirtschaft / Ackerwirtschaft. Garten ist also Kultur. Und über die Art der eigenen Kultur lässt sich trefflich streiten.
Das Probejahr
Wir müssen uns das ganze Jahr über um unseren Garten kümmern, sonst klappt’s nicht. Und diese Geduld bringen viele Menschen nicht auf. Deshalb haben wir ein Probejahr geschaffen. Für 45 Euro überlassen wir den Neuen im ersten Jahr ein Grundstück. Haben sie dann tatsächlich Lust, sich ein ganzes, liebes Jahr darum zu kümmern, schließen wir den endgültigen Kaufvertrag. Wer sein Grundstück nur einmal für eine Grillfete nutzt, muss es zurück geben.
Jeder Nutzer beteiligt sich an der Gemeinschaftsarbeit von 2 x 3 Stunden im Jahr. (§9 der Satzung) Die haben wir im Moment so geregelt, dass alle eine Aufgabe übernehmen, die zu ihnen passt. Einmal im Jahr wollen wir uns zum Grillen treffen, um uns über die Gemeinschaftsarbeit auszutauschen.
Beschränkungen
Die Grundstücke dienen dem Anbau von Obst und Gemüse zur Selbstversorgung (§2 der Satzung). Es dürfen also nur gemehmigungsfreie Hütten errichtet werden. Als Bäume dürfen lediglich Obstbäume gepflanzt werden (§13 der Satzung). Insbesondere manche Nadelhölzer sind problematisch, denn sie dienen für den Erreger des Birnengitterrost als winterlichen Zwischenwirt.
Grundsätzlich gilt aber: Bei uns ist mehr erlaubt als verboten. Wer Obstbäume auf Rasen hat und Spielgeräte dazwischen, ist bei uns genauso beliebt wie ein Kleintierzüchter mit Kaninchen oder Tauben. Es gibt aber auch richtige Spatengärtner mit vielen Kartoffeln, Bohnen oder Kürbissen. Einer hat sogar einen Weingarten angelegt.
Gemeinschaftsarbeit
Jedes Mitglied arbeitet aktiv im Verein mit („Gemeinschaftsarbeit“). Jede und jeder hat ihre / seine Aufgaben. Es müssen die Geräte und der Container gepflegt werden, die Zäune und Wege müssen in Ordnung gehalten werden, die Gemeinschaftsflächen wollen gepflegt sein.
Wer möchte, kann sich seine Aufgabe nach Neigung und Fähigkeit aussuchen. Die anderen kommen zu besonderen Anlässen zusammen und müssen schippen.