Wir bitten um Hilfe

Geschichte und Erneuerung

Wir suchen Jura- oder Geschichts-Studentinnen oder -Studenten, die oder der sich mit der Entstehung unseres Gartenvereins und in Deutschland einmaligen Eigentumsverfassung in Seminar- oder Examensar­beiten befassen möchte. Bit­te geben Sie diese Info an alle Ihre Freunde und Bekann­ten weiter.

Unser Verein besteht seit 1851. Er ist in der Zeit der dänischen Herrschaft in Dithmar­schen entstanden. Er hat sich eine Eigentumsverfassung gegeben, die damals wie heute ungewöhnlich ist. Nach unseren Recherchen sind wir der einzige Gartenverein in Deutschland mit einer solchen Eigentumsverfassung.

Unsere Mitglieder erwerben vom Verein die Nutzungsrechte für eine Gartenparzelle. Die Art der Nutzung ist durch die Satzung eingeschränkt, sie dient im wesentlichen der Selbstversorgung mit Lebensmitteln. Diese Nutzungsrechte können in direkter Linie ver­erbt werden. Verkauf oder Unterverpachtung oder Umnutzung des Landes sind ausge­schlossen. Dies war1851 außergewöhnlich, aber auch heute noch haben JuristInnen Pro­bleme, diese seit etwa 170 Jahren erfolgreiche Form in ihr eigenes juristisches Koordina­tensystem einzuordnen.

Damals brauchte es zehn Jahre, bis die Staatsverwaltung die Regeln des Vereins akzep­tierte. Der Verein vergab damals die Eigentumsrechte auch an Personen, die we­gen ihres niederen Standes kein Grundeigentum erwerben sollten. Für die Allmende­wiesen kas­sierte der verarmte dänische Staat Pacht. Zehn Jahre lang ging es zwischen Verein und Verwaltung hin und her. Lag es am machtpolitischen Vakuum in der Region, dass die Sat­zung letztlich genehmigt wurde?

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts sind viele Modelle der Selbsthilfe entstanden. Es herrschten Ar­mut und Hunger. Nur wenige Projekte dieser ‚frühsozialistischen‘ Bewe­gung von Landlosen und Arbeitern haben bis heute überlebt. Der Grunderwerbverein ist eines davon. Was sind die Gründe dafür?

Heute hat die deutsche Rechtsmeinung ein Problem insbesondere damit, dass die Vertei­lung der Rechte an seinem Grundbesitz der eigentliche Zweck des Vereins ist. Das ist je­denfall nicht der Idealfall für einen Idealverein. In der Nationalökonomie spricht man von einer Form der Neutralisierung des Eigentums, in der Ei­gentumsrechte kollektiv verwaltet werden. Dies sei kein ideeller Zweck für einen Verein, heißt es oft. Viele Projekte der Selbsthilfe suchen aber auch heute nach Formen, die nicht ins Rechtssystem passen. Es besteht Reformbedarf Ist die Verfassung des Grunderwerbvereins für heute nützlich?

Unseres Wissen ist kein anderer deutscher Gartenverein so verfasst wie der Meldorfer Grunderwerbverein, und zwar kontinuierlich seit 170 Jahren. Für die Aufarbeitung un­serer (Rechts-)Geschichte suchen wir fachkundige Hilfe.

Medienberichte

DLZ zur Geschichte des Vereins
DLZ zur Geschichte des Vereins

Gegenwind Nr. 384 (9/2020) Seite 18 f.

Interessierte melden sich bitte schriftlich beim Grunderwerbverein, E-Mail: Gar­ oder postalisch an Bruhnstraße 3, 25704 Meldorf

Grunderwerbsverein zu Meldorf e.V. von 1851